Seit einigen Jahren gibt es in der MPS-ABC-Registrierungsumgebung die Möglichkeit, den Verbrauch von Pflanzenschutzmitteln, der nicht an die Kultur gebunden ist, separat mit einem Häkchen zu kennzeichnen.

Wir haben von einigen Produzenten das Feedback erhalten, dass eine gewisse Unklarheit darüber besteht, wann der Verbrauch als „nicht an die Kultur gebunden“ einzuordnen ist, z. B. im Fall von Ethylenblockern. Die Funktion „nicht an die Kultur gebunden“ ist für Pflanzenschutzmittel vorgesehen, die nicht direkt auf den Pflanzenkulturen angewendet werden. Ein Beispiel sind Mittel, die zur Unkrautbekämpfung auf Flächen außerhalb eines Gewächshauses eingesetzt werden.

Im Falle von Ethylenblockern ist es so, dass diese zwar nicht im Rahmen des Anbaus eingesetzt, aber die Pflanzen damit behandelt werden. Diese Stoffe werden daher nicht als „nicht an die Kultur gebunden“ eingestuft und müssen daher nicht mit dem oben erwähnten Häkchen gekennzeichnet werden.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass auch alle nicht an die Kultur gebundenen Anwendungen in die Berechnung der MPS-ABC-Qualifikation einfließen. Die Erfassung einer nicht an die Kultur gebundenen Anwendung bedeutet daher nicht, dass diese Mittel unbegrenzt eingesetzt werden können.