Das aktualisierte MPS-ABC-Zertifizierungsschema (V16) tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Dieses Schema erfüllt die Anforderungen einer zuverlässigen Umweltregistrierung von FSI (Floriculture Sustainability Initiative).
Außerdem wurden die Sanktionsrichtlinien geändert, sodass diese den verschiedenen Kriterien des Zertifizierungsschemas eindeutiger entsprechen und die Zuverlässigkeit der Qualifikationen und Zertifikate zunimmt. Nachstehend nennen wir die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Anwendungsregistrierung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln
Die heutige Zeitraumregistrierung, wobei der Gesamtverbrauch für vier Wochen registriert wird, wird in Bezug auf Pflanzenschutz- und Düngemittel durch eine Anwendungsregistrierung ersetzt. Bei dieser neuen Registrierungsmethode wird jede Anwendung eines Pflanzenschutz- oder Düngemittels einschließlich Datum und der Kultur, auf die das Mittel angewandt wurde, registriert.
Registrierung des Wasserverbrauchs
Ein neues Kriterium im MPS-ABC-Zertifizierungsschema ist die Registrierung des Wasserverbrauchs. Dabei wird nicht nur die verbrauchte Wassermenge, sondern auch die Quelle registriert, der das Wasser entnommen wurde.
IPM-Plan
Das neue MPS-ABC-Zertifizierungsschema gibt vor, dass alle Teilnehmer über einen IPM-Plan (Integrated Pest Management) verfügen müssen. Im IPM-Plan wird u. a. pro Kultur eine Beschreibung der Schädlinge festgelegt sowie eine Registrierung der ausgeführten Kontrollen und Präventionsmaßnahmen. Der IPM-Plan muss während eines Unternehmensaudits vom Auditor eingesehen werden können.
Intensivere Zulassungskontrolle
Obwohl sowohl nach dem heutigen als auch nach dem neuen Zertifizierungsschema die lokalen Gesetze und Vorschriften erfüllt werden müssen, wird ab Inkrafttreten des neuen Zertifizierungsschemas eine intensivere Kontrolle der Zulassungen erfolgen. Während nach dem heutigen Zertifizierungsschema bei Anwendung eines Wirkstoffs, der auf der schwarzen Liste des MPS steht, eine Sanktion erfolgt, kann nach dem neuen Zertifizierungsschema auch eine Sanktion erfolgen, wenn ein angewandter Wirkstoff im betreffenden Land nicht zugelassen ist.
Schließen der Kette
Beim Kauf von Ausgangsmaterial muss kontrollierbar registriert werden, ob es sich dabei um zertifiziertes Ausgangsmaterial handelt. Zu diesem Zweck kann das optionale Modul in der Registrierungsumgebung genutzt werden. Wird hierfür eine eigene Registrierung eingesetzt, muss dies während eines Unternehmensaudits nachgewiesen werden können.
Zur Eindämmung des Risikos, dass nicht zertifizierte (End-)Produkte über den Zukauf als zertifizierte Produkte auf den Markt gelangen, wurde diesem Punkt im neuen MPS-ABC-Zertifizierungsschema mehr Beachtung geschenkt. Zugekaufte Produkte müssen über mindestens dieselbe MPS-ABC-Qualifikation verfügen als die eigenen Produkte.
Audit- und Probeentnahmefrequenz
Die Frequenz für Audits und Probeentnahmen beruht auf einem Zuverlässigkeitsindex. Der Zuverlässigkeitsindex ist ein Instrument zur Beurteilung der Zuverlässigkeit registrierter Daten. Faktoren, die den Zuverlässigkeitsindex beeinflussen, sind u. a. eine unvollständige und späte Registrierung, von der Registrierung abweichende Auditdaten und Probeentnahmen und die Nichterfüllung der Anforderungen in Bezug auf Zukauf und Vertragsanbau. Im Falle einer sehr zuverlässigen Registrierung wird einmal in drei Jahren ein Audit und einmal pro Jahr eine Probeentnahme erfolgen. Abhängig von der Platzierung auf dem Zuverlässigkeitsindex kann dies gesteigert werden, und zwar bis zu einem Audit pro Jahr und Probeentnahmen zweimal pro Jahr. Die dabei anfallenden Zusatzkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.
Miet- und Vertragsanbau
Sobald das neue MPS-ABC-Zertifizierungsschema in Kraft tritt, wird strenger kontrolliert, dass Miet- und Vertragsanbaustandorte ebenfalls registriert werden. Für Miet- und Vertragsanbaustandorte werden separate Teilregistrierungen erstellt. Je nach Situation kann auf einer Teilregistrierung der Verbrauch von maximal fünf Auftragsnehmern registriert werden.
Daten
Was sich mit dem neuen Zertifizierungsschema nicht ändert, ist der Eigentümer der Daten. Der Teilnehmer bleibt immer der Eigentümer der registrierten Dateien. Obwohl MPS über die Anwendungsregistrierung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln Zugang zu detaillierteren Daten hat, werden diese als solche nur bei der Kommunikation mit dem individuellen Züchter verwendet. Und obgleich MPS diese Daten nutzt, um Gesamtzahlen des Sektors zu präsentieren – eventuell nach Region, Kultur usw. aufgegliedert –, werden individuelle Daten nie als solche erkennbar an andere Parteien übermittelt.