Das MPS-GAP Zertifizierungsschema wurde aktualisiert. MPS-GAP ist nach dem Zertifizierungsschema GLOBALG.A.P. Flowers & Ornamentals gebenchmarkt. GLOBALG.A.P. hat vor Kurzem eine neue Version (6) veröffentlicht, die mit MPS-GAP verknüpft ist. Die neue überarbeitete MPS-GAP Version enthält zusätzliche Anforderungen, einige sind entfallen, andere wurden neu interpretiert. Die neue Version (MPS-GAP V12) wurde vom MPS-Vorstand verabschiedet und soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen in dieser neuen Version des Schemas.
Achtung: Nicht alle Änderungen sind hier aufgelistet. Um alle Änderungen zu sehen, lesen Sie bitte das vollständige Dokument des Zertifizierungsschemas.
Einige Ergänzungen der Allgemeinen Anforderungen von MPS-GAP:
0.16a | Gesetzgebung
Wenn die geltende Gesetzgebung strenger ist als die MPS-GAP-Regeln, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Wenn es keine gesetzlichen Regelungen gibt oder die Gesetzgebung weniger streng ist, sind die MPS-GAP Anforderungen zu erfüllen. Die MPS-GAP Zertifizierung hat sich nicht das Ziel gesetzt, die nationale Gesetzgebung zu zertifizieren, noch ist MPS oder die Zertifizierungsstelle (ZS) für die Einhaltung der Gesetze durch die Produzenten verantwortlich zu machen. |
0.11d | Wird ein Zertifikatsinhaber mit einer Beschwerde bezüglich des Wohlergehens der Mitarbeitenden oder des Umweltschutzes konfrontiert oder in einen Rechtsstreit verwickelt, oder wird von einem Gericht festgestellt, dass gegen nationales oder internationales Recht verstoßen wurde und dass diese Aktivitäten den Ruf und die Glaubwürdigkeit von MPS und/oder des MPS-GAP-Zertifizierungsschemas gefährden, muss der Zertifikatsinhaber die Zertifizierungsstelle innerhalb von 24 Stunden darüber in Kenntnis setzen. |
Zusammenfassung der Änderungen der Anforderungen:
1.2 | Neue Anforderung (siehe Standard für die Beschreibung der gesamten Anforderung):
1.1.2 Die Mitarbeiter*innen müssen jährlich durch Informationsveranstaltungen und/oder Schulungen durch den Zertifikatsinhaber über das MPS-GAP-Zertifizierungssystem und zu dessen Umsetzung im teilnehmenden Betrieb informiert werden. |
2.1 | Dieser Anforderung wurde hinzugefügt:
Das interne Audit wurde unter Berücksichtigung aller anwendbaren MPS-GAP-Kriterien durchgeführt, dies gilt auch für durch Subunternehmen durchgeführte Tätigkeiten. *Die Ergebnisse sind zu dokumentieren und dienen der Erklärung für nicht relevante und wesentliche Abweichungen. |
2.2a | In der Anforderung wurde gestrichen:
Das Rückverfolgbarkeitsmodul. |
2.3 | Zusätzliche Interpretation:
*Im Falle von Paralleleigentum muss die MPS-Nummer des Erzeugers zumindest auf jeder Verpackungseinheit angegeben werden. Außerdem muss ein Verfahren vorhanden sein, das nachweist, dass die Produkte dem Zertifizierungsstatus entsprechend korrekt gekennzeichnet und versendet werden. |
2.4 | In der Anforderung wurde gestrichen:
Der obligatorische jährliche Simulationstest wurde gestrichen. |
2.6 | Entfallene Anforderung:
In Bezug auf die Nutzung von Grundstücken/Parzellen. |
2.9i | Neue Anforderung:
Mindestens 10 % des Volumens der für den Anbau eingesetzten Substrate sind Torfalternativen. |
2.13f | Entfallene Anforderung:
Pflanzenschutz- und Düngemittel müssen oberhalb des Bodens gelagert werden und dürfen nicht mit Vermehrungsmaterial oder frisch geernteten Produkten im selben Raum aufbewahrt werden. |
2.14q | Neue Anforderung:
Der Produzent muss aktive Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass Pflanzenschutzmittel von benachbarten Parzellen eingetragen werden können. |
2.15a | Geänderte Interpretation:
Erstellung eines Düngeplans. Dieser sollte darauf abzielen, die (Düngemittel-)Verluste zu minimieren. |
2.15b | Geänderte Interpretation:
Vor dem Ausbringen von organischem Dünger ist eine Risikoanalyse unter Berücksichtigung des Verwendungszwecks durchzuführen und zu dokumentieren. |
2.15g | In der Anforderung wurde gestrichen:
Die Vorratsliste für Düngemittel. |
2.16a | Zusätzliche Interpretation:
Es muss ein Wassermanagementplan vorliegen, der in den vergangenen 12 Monaten von der Geschäftsführung genehmigt wurde. *Maßnahmen, um die Erschöpfung und Verschmutzung von Wasserressourcen zu verhindern. *Maßnahmen, um Verbrauch und Einsatz effizient zu gestalten. *Pläne für kurz- und langfristige Verbesserungen mit Zeitvorgaben zur Behebung eventueller Defizite. |
2.16d | Geänderter Text innerhalb der Anforderung:
Für Wasser, das vor der Ernte verwendet wird (Bewässerung, Waschen usw.), ist eine Risikobewertung hinsichtlich physikalischer und chemischer Verunreinigung durchzuführen und zu aktualisieren, wenn Änderungen am System vorgenommen werden oder eine Situation eintritt, die zu einer Verunreinigung des Systems führen könnte. |
2.16e | Geänderte Interpretation:
Es ist eine Risikobewertung durchzuführen, die die Umweltaspekte des Wassermanagements im Betrieb evaluiert (sowohl für Tätigkeiten vor und nach der Ernte als auch für die Produktion). Die Risikobewertung muss jährlich durchgeführt oder im Falle von Änderungen aktualisiert werden. |
2.16m | Neue Anforderung:
Wo die Möglichkeit besteht, wurden Maßnahmen zur Wasseraufbereitung und gegebenenfalls zur Wiederverwendung ergriffen. |
2.16n | Neue Anforderung:
Es sind Einrichtungen zur Wasserspeicherung vorhanden. Diese werden gut gewartet, damit sie in Zeiten maximaler Wasserverfügbarkeit genutzt werden können. |
2.16o | Neue Anforderung:
Es wird dokumentiert, wie viel Wasser den Wasserquellen entnommen wird. |
2.19e | Geänderte Interpretation:
Unfall- und Notfallverfahren werden ausgehängt und kommuniziert. |
2.19f | Neue Anforderung:
Das Unternehmen verfügt über Verfahren zur Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit. |
2.19j | Geänderter Text innerhalb der Anforderung:
Im Betrieb müssen ausreichend Mitarbeitende in Erster Hilfe ausgebildet sein. Dies ist zu dokumentieren. Mindestens eine Person mit einer Erste-Hilfe-Ausbildung muss im Betrieb anwesend sein, sobald dort Tätigkeiten ausgeführt werden. Ersthelferinnen und Ersthelfer müssen nachweislich regelmäßig an Auffrischungskursen teilnehmen. |
2.19q | Neue Anforderung:
Bei Bedarf müssen Einrichtungen zum Umkleiden vorhanden sein. |
2.20 | Dieser Anforderung wurde hinzugefügt:
Das Naturschutzkonzept konzentriert sich auch auf die Förderung der Biodiversität. |
2.22 | Zusätzliche Interpretation:
* Der Produzent muss den Nachweis erbringen, dass der Subunternehmer die relevanten Kriterien einhält. |
2.27 | Neue Anforderung:
Es wird eine Planung für eine kontinuierliche Verbesserung erstellt und Fortschritte dokumentiert. |
2.28 | Neue Anforderung:
Es gibt Anweisungen, dass ein Plan zur kontinuierlichen Verbesserung umgesetzt wird. |
2.29 | Neue Anforderung:
Im Betrieb (innerhalb der Betriebsgrenzen) wurden seit dem 1. Januar 2014 keine Flächen, die unter gesetzlich anerkanntem Naturschutz stehen (oder anderweitig als schutzwürdig anerkannt sind) in Flächen für eine landwirtschaftliche oder sonstige Nutzung umgewandelt. |
2.30 | Neue Anforderung:
Im Betrieb (innerhalb der Betriebsgrenzen) wurden oder werden verpflichtend Flächen renaturiert, die unter gesetzlich anerkanntem Naturschutz standen (oder anderweitig als schutzwürdig anerkannt wurden) und die zwischen dem 1. Januar 2008 und dem 1. Januar 2014 in landwirtschaftliche oder sonstige Nutzflächen umgewandelt wurden. |
2.31 | Neue Anforderung:
Der Produzent kennt die Gesetzgebung im Zusammenhang mit invasiven, gebietsfremden Arten im Produktions- und Bestimmungsland. |
Änderung der Gewichtung
In MPS-GAP Version 12 als geringfügig eingestuft (vorher wichtige/zwingend erforderliche Kontrollpunkte): 2.9g, 2.26.
In MPS-GAP Version 12 als zwingend erforderlich eingestufte Kontrollpunkte (vorher geringfügig): 2.9d, 2.10d, 2.10f, 2.13e, 2.13g, 2.13j, 2.14e, 2.14o, 2.16i, 2.19e, 2.19g, 2.19h, 2.19L.
Die Tarife für diese neue Version setzten sich aus einer Gebühr an MPS und einer Abgabe an GLOBALG.A.P. für den Benchmark zusammen. GLOBALG.A.P. hat seine Tarifstruktur geändert, daher wird die Preiszusammensetzung anders sein als bisher. Die Abgabe an GLOBALG.A.P. beträgt 30 % des in der Preistabelle auf Seite 5 genannten Tarifs. Wenn Sie Fragen zu den Tarifen haben, verweisen wir Sie an die Zertifizierungsstelle MPS-ECAS: certificatie@ecas.nl.
Die neue Version und die zugehörigen Dokumente von MPS-GAP (V12) finden Sie auf unserer Website unter „Dokumente“.
Webinar
Der MPS-GAP Zertifizierungsstandard (v12) wurde aktualisiert und ist ab dem 1. Januar 2025 verbindlich. Um Sie optimal auf die Änderungen vorzubereiten, veranstalten wir am 12. November 2024 zwei kostenlose Webinare (in englischer Sprache).
Nach diesem Webinar werden Sie umfassend über die neue Version des Standards informiert sein. Wir werden die wichtigsten Aktualisierungen zu den Themen Baumschule und Umwelt, Düngemittel und Pflanzenschutz, Gesundheit und Sicherheit sowie allgemeine Anforderungen besprechen.
Schritt für Schritt führen wir Sie durch die wichtigsten Änderungen und erklären, was sich von der vorherigen Version unterscheidet. Dies ist Ihre Chance, die Änderungen vollständig zu verstehen und Ihre Fragen direkt zu stellen. Wir zeigen Ihnen auch, wo Sie die richtigen Dokumente finden und was sich konkret im Vergleich zur aktuellen Version geändert hat.
Nach der Teilnahme an diesem Webinar sind Sie optimal über die neue Version von MPS-GAP informiert und können sich dem begleitenden Audit sicher stellen.
Wir freuen uns darauf, Sie bei einem der folgenden Webinare begrüßen zu dürfen!
12. November 2024 9.00 – 9.45 Uhr (in englischer Sprache)
12. November 2024 16.00 – 16.45 Uhr (in englischer Sprache)