Wir haben von mehreren Gärtnern Rückmeldung zur aktualisierten MPS-Liste der verbotenen Wirkstoffe erhalten, die 15 neue Substanzen enthält. Die Übergangszeit von der alten zur neuen Liste ist für viele Gärtner zu kurz. Aus diesem Grund haben wir beschlossen, den Zeitpunkt der Inkraftsetzung von 15 neuen verbotenen Wirkstoffen auf der MPS-Liste der verbotenen Wirkstoffe zu verschieben.
Vier der neu hinzugekommenen Wirkstoffe sind Neonicotinoide, auch „Neonics“ genannt. Der Einsatz dieser „Neonics“ hat negative Auswirkungen auf die Umwelt und Biodiversität. Die übrigen elf Stoffe werden nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als hochgefährliche Pestizide (Liste 1b) eingestuft. Seit 2014 werden die Stoffe dieser relevanten 1b-Liste der WHO schrittweise in die MPS-Liste der verbotenen Wirkstoffe aufgenommen. Selbstverständlich gelten die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen auf nationale Ebene weiterhin. Eine Verschiebung können wir hierfür nicht gewähren.
Das neue Datum des Inkrafttretens, ab dem 15 neue verbotene Wirkstoffe in die MPS-Liste der verbotenen Wirkstoffe aufgenommen werden, ist der 23. April 2024 (P5 2024). Das bedeutet, dass Sie ab diesem Datum anhand der neuesten Version der Liste geprüft werden.
Um schließlich einen besseren Einblick darüber zu erhalten, welche Wirkstoffe bereits verboten sind und welche Stoffe künftig in die MPS-Liste der verbotenen Wirkstoffe aufgenommen werden, haben wir die Klassifizierung der Liste angepasst. Hier gibt es nun eine klarere Unterscheidung.
Die aktuellste MPS-Liste der verbotenen Wirkstoffe finden Sie hier.