Zum 1. August 2021 tritt eine neue Version des MPS-ABC-Schemas in Kraft, nämlich MPS-ABC v16.1. Obwohl bei dieser Version eine Reihe von Kriterien verändert wurde, bedeutet dies keine Verschärfung der Anforderungen. Für Produzenten, die bereits gemäß des v16-Schemas arbeiten, wird durch die neue Version keine Änderung ihrer Arbeitsweise erforderlich. Das neue Schema finden Sie hier.

Die wichtigsten Änderungen im MPS-ABC v16.1 Schema im Vergleich zur aktuellen Version sind:

Pacht/Miet- und Vertragsanbau
Die Erfassung für Pacht/Miet- und Vertragsanbauflächen kann einmal in einem Zeitraum von vier Wochen erfolgen, eine sofortige Erfassung auf Basis der Anwendungen ist hier nicht zwingend erforderlich.

Lagerung nicht zugelassener Mittel
Wenn Mittel nicht ordnungsgemäß entsorgt werden können, dürfen sie unter Beachtung besonderer Auflagen im Betrieb verbleiben.

Integrierter Pflanzenschutz (IPM)-Planung
Der Teilnehmer muss keine eigenen Bilder von Schadorganismen zur Verfügung stellen, sondern kann auf verwendete Tools, Datenbanken, Poster oder andere Informationsquellen verweisen.

Zukauf Fertigware
Zugekaufte Fertigware muss nicht dem Qualifikationsniveau des eigenen Betriebes entsprechen. Sie kann auch einer niedrigeren Qualifikationsstufe angehören, solange dies für den Abnehmer klar ersichtlich ist.

Allgemeiner Fragebogen
Eine jährliche Bearbeitung des Fragebogens ist nicht unbedingt notwendig, die Beantwortung der Fragen sollte aber immer auf dem neuesten Stand sein.

Kauf von Ausgangsmaterial
Die Registrierung von Ausgangsmaterial ist nur dann obligatorisch, wenn zusätzliche Punkte für die Qualifizierung erworben werden sollen. Die Aktualisierung der Registrierung kann in der MPS-Registrierungsumgebung erfolgen, aber auch über die eigene Buchhaltung belegt werden.

Lagerbestand
Die Anforderungen für die Verwendung des Lagerbestandsmoduls entfallen, da es sich um ein optionales Modul handelt.

Erfassung der Wasserverbrauchs
Der Wasserverbrauch wird für die jeweilige Periode und nicht bei jeder Anwendung erfasst.

Chemische Bodendesinfektion
Alle Regelungen in Bezug auf eine chemische Bodendesinfektion entfallen.

Außerdem wurden in MPS-ABC v16.1 die Sanktionsverfahren präzisiert. Dadurch soll verhindert werden, dass zu schnell ein NQ-Status verhängt wird, beispielsweise in Fällen, in denen nur ein kleiner Teil der Registrierung/Erfassung fehlt. Mit diesen Anpassungen haben die Teilnehmer mehr Zeit, die Registrierung/Erfassung abzuschließen, bevor fehlende Informationen tatsächlich Konsequenzen für den Qualifikationsstatus haben.