Das MPS-ABC Zertifizierungsschema ist aktualisiert worden. Diese neue Version (16.2) wurde vom MPS-Vorstand verabschiedet und wird ab dem 9. Oktober 2023 in Kraft treten. Obwohl bei dieser Version eine Reihe von Kriterien verändert wurde, bedeutet dies in der Regel keine Verschärfung der Anforderungen.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen in dieser neuen Version des Schemas.
- Anpassung der Richtlinie für Probenahmen
Ab Version v16.2 werden Probenahmen für Rückstandsanalysen auf der Basis von Stichproben durchgeführt. Darüber hinaus gibt es eine Verschärfung bei der Erfassung von Informationen zu der entnommenen Probe durch den Probennehmer.
Die Vorgehensweise bei der Entnahme der Stichprobe ist im Dokument „Vorgehensweise Auswahl Probenahmen MPS-ABC v16.2“ beschrieben. Dieses Dokument ist Teil des Zertifizierungsschemas MPS-ABC, dessen neueste Version ab dem 28. September 2023 auf unserer Website zur Verfügung stehen wird.
- Verlängerte Testphase für den Zuverlässigkeitsindex (BI)
Die Testphase für den BI wurde bis einschließlich des 3. Quartals 2024 verlängert. In dieser Testphase werden die Punkte wie bisher vergeben, die Bewertungen haben jedoch noch keine Auswirkungen auf die Einstufung der Teilnehmer. Während dieser Testphase wird eine Reihe von Schattenberechnungen durchgeführt. Dadurch kann beurteilt werden, ob die vergebenen Punkte tatsächlich etwas über die Zuverlässigkeit des Teilnehmers aussagen und diesem gerecht werden.
- Änderung der Frist für die Bearbeitung durchgeführter Audits
Es wurde eine Frist von vier Wochen festgelegt, in denen ein Teilnehmer den Ergebnissen eines erfolgten Audits zustimmen muss. Sollte dem Auditergebnis nicht innerhalb dieser vier Wochen zugestimmt werden, wird der Status des Teilnehmers auf „NQ“ (nicht qualifiziert) gesetzt, bis der Teilnehmer dem Auditergebnis zugestimmt hat.
- Neuer Name: MPS-Liste der verbotenen Wirkstoffe
Vor Kurzem wurde der Name der „Schwarzen Liste“ von MPS in „MPS-Liste der verbotenen Wirkstoffe“ geändert. Diese Bezeichnung wird auch ab sofort in den neuen Dokumenten zum MPS-ABC Schema geführt.
- Hinzufügung eines Überprüfungsaudits in die Beurteilungsmethodik
Der MPS-ABC Beurteilungsmethodik wurde ein Verifizierungsaudit hinzugefügt. Dieses Verifikationsaudit ersetzt das zusätzliche Audit, das durchgeführt wird, wenn zwischen dem Ergebnis des Betriebsaudits und der Berechnung der Qualifikationsstufe auf Basis der Erfassung ein Unterschied von mehr als 10 Punkten besteht. Der Schwerpunkt eines Verifikationsaudits liegt auf den Themen, bei denen die größte Punktedifferenz festgestellt wurde. Das Verifikationsaudit wird immer remote (aus der Ferne) durchgeführt und umfasst maximal die Hälfte eines regulären Audits.
- Auswirkung auf die Qualifikation bei Lagerung verbotener Wirkstoffe
In Version 16.1 des MPS-ABC Schemas war es nicht erlaubt, Mittel oder Substanzen zu lagern, die auf der „MPS-Liste der verbotenen Wirkstoffe“ stehen, dies hatte jedoch noch keine Auswirkungen auf die Qualifikation. In der Version 16.2 wurde das Sanktionsverfahren geändert, und dem MPS-ABC Teilnehmer eine Frist von 12 Wochen eingeräumt, um Wirkstoffe, die auf dieser Liste stehen, auf verantwortungsvolle Art und Weise zu entsorgen.
- Ausnahmen von der Planung des Integrierten Pflanzenschutzes (IPM)
Für Unternehmen, die ausschließlich Produkte aus der Natur sammeln, wird eine Ausnahme von der Verpflichtung gemacht, eine Planung von Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes zu erstellen.
Die neue Version und die zugehörigen Dokumente von MPS-ABC (v16.2) finden Sie ab dem 28. September 2023 auf unserer Website unter „Dokumente“.