Die MPS-Liste der verbotenen Wirkstoffe ist Teil des MPS-ABC- und des MPS-Compact-Zertifizierungsschemas. Diese Liste soll den Verbrauch von für Mensch und Umwelt schädlichen Substanzen reduzieren und so zu einem nachhaltigeren Zierpflanzenbau beitragen. In Zusammenhang mit der MPS-Liste der verbotenen Wirkstoffe gibt es drei Dinge, auf die wir Sie mit dieser Mitteilung aufmerksam machen möchten.

Aufnahme neuer Wirkstoffe ab P5 2026
Im letzten Jahr haben wir Sie darüber informiert, dass die Aufnahme von vier neuen verbotenen Wirkstoffen in die MPS-Liste der verbotenen Wirkstoffe am 20. April 2026 in Kraft tritt (P5 2026). Das bedeutet, dass bei Audits, welche ab diesem Datum stattfinden, die neueste Version der Liste zugrunde gelegt wird. Ab Periode P5 2026 sind diese Stoffe in der MPS-Registrierungsumgebung an einem schwarzen Punkt zu erkennen, sobald ein Mittel mit diesen Wirkstoffen registriert wird. Es handelt sich dabei um die unten aufgeführten Stoffe:

  • Bis(tri-n-butylzinn)-oxyd
  • Dimoxystrobin
  • Ipconazole
  • Methoxychlor

Aufnahme neuer Wirkstoffe ab P5 2027
Außerdem werden ab P5 2027 folgende Stoffe in die MPS-Liste der verbotenen Wirkstoffe aufgenommen. Diese Stoffe werden in die Liste aufgenommen, weil sie auch in mindestens zwei der folgenden Listen aufgeführt sind:

  1. POP: Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe
  2. PIC: Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel
  3. PAN: Dirty Dozen – Dreckige Dutzend
  4. EPA: Verbotene oder stark eingeschränkte Pestizide
  5. EU: Pestiziddatenbank Nicht zugelassene Pestizide
  6. WHO: Ia und Ib Listen

Es handelt sich dabei um die unten aufgeführten Stoffe:

Wirkstoff Gelistet bei Anwendungsbereiche
Chlorpikrin EPA (RUP) und EU Insektizid, Nematizid
Fonofos EPA (RUP) und EU Insektizid

Falls Sie diese Stoffe noch einsetzen, wird MPS Ihnen auf verschiedene Art und Weise helfen, um deren Verbrauch auf Null zu reduzieren, bevor sie in die Liste aufgenommen werden. Bitte beachten Sie daher aufmerksam unsere Mitteilungen, wie zum Beispiel unseren digitalen Newsletter.

Entfernung von Wirkstoffen
Aufgrund neu gewonnener Erkenntnisse werden die nachstehenden Stoffe von der MPS-Liste der verbotenen Wirkstoffe gestrichen. Dadurch dürfen diese Stoffe wieder angewendet werden, sofern die Gesetz- und Vorschriften des Landes, in dem Ihr Unternehmen ansässig ist, nichts anderes vorschreiben:

  • Brodifacoum
  • Bromadiolon
  • Coumatetralyl
  • Difenacoum
  • Difethialon
  • Flocoumafen

Die jeweils aktuelle MPS-Liste der verbotenen Wirkstoffe finden Sie auf unserer Website.